Auftreten eines Falls von Scabies (Krätze)
von Hannah Bendel
Sehr geehrte Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir möchten Sie darüber informieren, dass an unserer Schule ein Fall von Scabies (Krätze) bestätigt wurde.
Das zuständige Gesundheitsamt ist von uns bereits über den Fall informiert worden. Alle weiteren Schritte werden in enger Abstimmung mit den Behörden durchgeführt.
Da uns die Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler am Herzen liegt, möchten wir die gesamte Elternschaft vorsorglich informieren und über die wichtigsten Fakten und Verhaltensregeln aufklären.
Dazu haben wir Ihnen einen Flyer gestaltet und einiges an Informationen zusammengestellt. (WEITERLESEN klicken, um zum Flyer zu gelangen.)
Unter folgendem Link können Sie ein Informationsblatt Scabies in verschiedenen Sprachen kostenlos herunterladen:
https://setzer-verlag.com/p/informationsblatt-scabies-kraetze
Bitte schauen Sie sich die Informationen zu Scabies in Ruhe mit Ihren Kindern an.
Unsere Bitte an Sie als Eltern:
- Haut beobachten: Bitte untersuchen Sie die Haut Ihres Kindes in den kommenden Wochen aufmerksam
- Arztbesuch bei Verdacht: Sollte Ihr Kind unter ungewohntem Juckreiz leiden oder Hautveränderungen zeigen, suchen Sie bitte umgehend einen Kinder- oder Hautarzt auf.
- Schule informieren: Falls bei Ihrem Kind Skabies diagnostiziert wird, sind Sie gesetzlich verpflichtet (§ 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz), die Schule sofort zu benachrichtigen. Der Name Ihres Kindes wird selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Regelung für den Schulbesuch:
Ein betroffenes Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Dies ist in der Regel 24 Stunden nach der ersten ordnungsgemäßen
Behandlung der Fall. Für die Rückkehr in den Unterricht benötigt die Schule eine ärztliche Bescheinigung.
Im Anhang finden Sie den entsprechenden Elternbrief zum Thema sowie den Info-Flyer zu Scabies (WEITERLESEN klicken, um zum Elternbrief zu gelangen.)